Willkommen in
der Kanzlei für Medizinrecht
- Gut beraten
- kompetent vertreten
Es umfasst folgende Gebiete:
Haftungsrecht bei Kunstfehlern und Regressansprüche
gegenüber Ärzten und Krankenhäusern
Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Plausibilitätsprüfungen
der KV und sachlich-rechnerische Berichtigung von
Honorarbescheiden
Entgeltverhandlungen der Krankenhäuser mit den gesetzlichen
Krankenkassen nach dem KHEntgG und der BPflV
Schiedsstellenverfahren der Krankenhäuser
Planbettenbescheide der Ministerien
Kooperationsverträge und Gründung
von Gesellschaften im Gesundheitsrecht
Meine Kanzlei für Medizinrecht ist ausschließlich spezialisiert auf diese Fragestellungen. Dabei steht die persönliche Betreuung und der persönliche Kontakt im Vordergrund. Sie werden in allen Fällen von mir persönlich beraten und betreut.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich kann mich in Ihre Situation anhand des vorhandenen Fachwissens schnell hineindenken. Als Spezialist im Medizinrecht mit langjähriger Erfahrung im Arzt- und Krankenhausfinanzierungsrecht komme ich schnell zu einer für Sie guten und effizienten Lösung.
Jährlich beteilige ich mich an Fachtagungen als Referent und führe Fortbildungsveranstaltungen durch.
